„Den Unseren – alles, den Fremden – nach dem Gesetz!“
Der Anführer der Junta Paraguays Alfredo Stroessner
„Mit dieser These bin ich absolut einverstanden.
Glauben Sie mir, viele von den hier im Raum Anwesenden wissen,
dass ich versuche, genau dieses in die Praxis umzusetzen…
Aber die Frage ist natürlich, wen man als den Seinen bezeichnet.“
Der russische Ministerpräsident W.Putin, am 28. Oktober 2011
Ich bin satt von dem Gerede über die „Volkswehr“ und russische Staatsbürger, die angeblich „das Recht auf freien Waffenbesitz“ besitzen und die Möglichkeit haben, in „Militärhandelsorganisationen“ die SPWs in voller Ausrüstung, die gepanzerten KamAZ-LKWs und anderen militärischen Schnickschnack zu kaufen. Diese Lüge ist dermaßen zynisch, dass man ihr auf den Grund gehen sollte.
Fangen wir doch mit den „einfachen Bürgern Russlands“ an. Die Obrigkeit, die mit solch einer Freude Waffen an jeden Kannibalen verteilt, hat es nicht eilig, ihr Volk aufzurüsten. Der Besitz und das Tragen von Kampfwaffen ist allen Bürgern Russlands gesetzlich verboten, wie auch jegliche Teilnahme an paramilitärischen Formationen, die durch die Gesetzgebung Russlands nicht vorgesehen sind.
Das Gesetz der Russischen Föderation „Über die Verteidigung“: „P.9. Die Bildung und Existenz von Formationen, die eine militärische Organisation oder Bewaffnung und Militärtechnik besitzen, oder in denen der Ablauf eines Wehrdienstes vorgesehen wird, die nicht durch die föderalen Gesetze vorgesehen sind, sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt (Wortlaut des Föderalen Gesetzes vom 30.12.1999, Nr.223-F3)“.
Das gilt nur auf dem Territorium Russlands. Auf das Territorium von Moldau, Georgien und auf den Südosten der Ukraine erstreckt sich diese Regel wohl nicht. Wichtig ist nur, dass der bewaffnete russische Söldner das heimische Föderationsmonopol auf Gewalt nicht verletzt. Aber es gibt noch das StGB der Russischen Föderation, Artikel 208: „P.2. Die Beteiligung an einer bewaffneten Formation, die durch föderales Gesetz nicht vorgesehen wird, wie auch die Beteiligung an einer bewaffneten Formation auf dem Territorium eines ausländischen Staates, die nicht durch die Gesetzgebung jenes Staates vorgesehen wird, zu Zwecken, die gegen die Interessen der Russischen Föderation verstoßen, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren verurteilt. (Wortlaut des Föderalen Gesetzes vom 05.05.2014, Nr.130-F3)“.
Und zu Zwecken, die nicht „gegen die Interessen der russischen Föderation“ verstoßen? Dann darf man auch aus einem Granatwerfer auf Kindergärten schießen? Für den Kreml ist es nur eine Frage der Zweckmäßigkeit, der Möglichkeit des Terrors gegen einen der Obrigkeit missliebigen Nachbar. Die Arbeit der Innenministeriumstruppen Russlands in der an das Territorium der Ukraine angrenzenden Zone dient hier als ein Paradebeispiel für diese These. Dahin, in die Ukraine, fließen Waffen in Strömen, aber zurück nach Russland? Um Gottes Willen! Die ganzen Waffen, die unter den Begriff „Kampfwaffen“ fallen (Mündungsenergie: über 300 Kilojoule, die Möglichkeit einer Dauerfeuerführung, im Magazin über 10 Patronen) sind für die Bürger Russlands auf seinem Territorium unzugänglich, und das Recht auf ihre Anwendung haben nur die Gewaltorgane Russlands.
Dasselbe gilt für Schalldämpfer, die so oft in Videochronik der ukrainischen Ereignisse auftauchen. Der Strafparagraph ist hier nicht nur für die Anwendung dieser Mittel sondern auch für ihre Installation vorgesehen.
Der Grund für solch einen Bezug zur Frage der Bewaffnung der eigenen Bürger liegt in der ständigen Angst, welche die Obrigkeit Russlands ihrem Volk gegenüber empfindet. Die Regierungsstrukturen, die sich ihres Verbrechertums durchaus bewusst ist, wollen auf keinen Fall und unter keinen Umständen die Macht abgeben, um der verdienten Strafe zu entgehen. Dafür dürfen die „ungehörten“ und beleidigten Landsleute, sich im Ausland erlauben, die Beziehungen zu der Regierung mit Waffen zu klären. Der Kreml rechtfertigt und fördert dies auf jede mögliche Art.
Eine vollwertige kampfeinsatzfähige Armee stellt auch eine Bedrohung für den Kreml dar. Darum besitzt die russische Armee auch keine eigene Ausrüstung. „12. Das Eigentum der Streitkräfte Russlands, anderer Streitkräfte, militärischer Formationen und Organe ist föderales Eigentum und befindet sich bei ihnen in Eigenschaft der Haushaltsverwaltung oder der operativen Verwaltung“ (Gesetz der Russischen Föderation „Über die Verteidigung“). Die Armee bekommt diese von der Obrigkeit und wendet sie nicht für den Schutz des Volkes an, sondern zum Erfüllen der Obrigkeitsbedürfnisse. Darum blühen in der russischen Armee Kaderformationen, Fallschirmspringer und allerlei SEKs, anstatt vollwertiger Kampfformationen.
Das ist auch ein Erbe der sowjetischen Traditionen. Die Kaderformationen kann man leicht mit ungeschultem Kanonenfutter füllen und zum Abschlachten schicken.
Die Streitkräfte zur besonderen Verwendung sind zwar unfähig, die Aufgaben der Verteidigung der territorialen Integrität des russischen Staates zu lösen, dafür dürfen sie terroristische Tätigkeit ausüben und die Situation nicht nur im Rücken des Feindes destabilisieren sondern auch auf dem Territorium von friedlichen Staaten, die vom Kreml zur Zielscheibe auserwählt wurden. Als wichtigste Eigenschaft eines Söldners dieser Truppen gilt nicht der Wunsch, seine Heimat zu verteidigen, sondern seine persönliche Loyalität den Führern gegenüber sowie die Bereitschaft, jeden ihrer Befehle auszuführen. Und nur diese Abteilungen werden in Russland mit den modernsten (soweit man diesen Begriff in Bezug auf die russische Militärindustrie überhaupt anwenden kann) Waffen versorgt. Nur diese Militärangehörigen bekommen die beste Ausbildung. Im Falle revolutionärer Ereignisse werden genau sie zu dem Schild, das den Kreml vor dem Volk schützt. Wobei gerade jetzt in der ATO-Zone eine vergleichbar neue Verwendung für diese „Sonderspezialisten“ gefunden wurde. Sie werden wohl als „Sperrverbände“ eingesetzt. Und diese Herangehensweise bestätigt nur ein anderes Mal die Ergebenheit der russischen KGB-Obrigkeit gegenüber den alten menschenfeindlichen Traditionen der UdSSR.
Gut, ok – psychisch instabile Bürger Russlands kämpfen in der Ukraine. Aber auf welchem Wege bekommen sie Waffen, wenn auch auf dem Territorium eines anderen Staates? Ganz bestimmt nicht als Separatisten. Man braucht nur die in Russland gültige Ordnung der Übergabe von Kampfschusswaffen und der dazugehörigen Munition zu studieren, um zu verstehen: Auf diese Weise kann keine einzige Waffe in die Hände der „Volkswehr“ gelangen.
Als Zivilpersonen werden sie nicht einmal über die Schwelle des Verteidigungsministeriums gelassen, und dass ihnen Erlaubnisse unterzeichnet, Aufträge ausgeschrieben, Waffen ausgegeben werden – und dann das alles unter Bewachung in die Ukraine gebracht wird – davon kann gar keine Rede sein (siehe Anhang). Es bleibt nur eine Variante: Die Waffen werden nicht an Separatisten übergeben, sondern an Militärangehörige Russlands, die sich mit der Führung und Koordination befassen und die Hauptkampfoperationen ausführen (siehe das russische Gesetz „Über die Waffen“). Alles andere ist nur corps de balet für exaltierte Damen, in Ausführung von heruntergekommenen Außenseitern unter einer fundierten Aufsicht von russischen Militärangehörigen.
Und nun, wo alle Fäden der Operation „Territorialer Zerfall der Ukraine“ in den Händen der Gewaltorgane Russlands konzentriert sind, kann man zu Fragen der Versorgung übergehen. Wie wir bereits wissen, wird die Militärtechnik faktisch aus allen Ecken Russlands in die Ukraine geliefert: über den südlichen Militärbezirk. In dem Fall, bei dem der Transport der militärischen Ausrüstung über die Grenzen eines Militärbezirks hinausgeht, kümmert sich das Bezirks- und Heerestruppenkommando um die Planung und Leitung dieser Transporte. Also wenn Sie bis jetzt angenommen haben, dass irgendein allzu eifriger Kommandeur einer Einheit auch nur einen Panzer aus einer „Privatsammlung“ oder auch nur eine einzige Schusswaffe zugunsten „der Verteidiger vom Donbas“ auf seinen eigenen Wunsch hin aushändigen könnte – kommen Sie von Ihrer Wolke herunter. Ohne die geheiligte Unterschrift eines Kommandeurs eines sehr hohen Ranges wird kein einziger LKW die Grenzen des Stützpunktes verlassen und „zur Hilfe für die Volkswehr“ eilen.
Aber wenn alle Waffen buchungspflichtig sind, auf welche Weise kann man denn ihre Abwesenheit in der Armee Russlands verheimlichen? Eine sichere Methode ist es, die „Armee Neurusslands“ mit zur Verwertung vorgesehenen (oder sogar bereits verwerteten) Waffen zu versorgen. Für diejenigen, die es nicht wussten: 2012 unterlagen der Verwertung 16 Millionen Maschinenpistolen des Typs Kalaschnikow, und zwar die bei den „DVR-LVR“-Söldnern beliebtesten Modelle: AKM und AK-74. Und all diese Bewaffnung, der russischen Gesetzgebung entsprechend, unterlag nicht dem Anschießen!
Auf diese Weise wurde die ballistische Expertise zwecks der Identifikation von Waffen und ihrer russischen Herkunft absolut unmöglich. Und wieviel von nicht angeschossener Bewaffnung und Munition aus dem unantastbaren Bestand ist aus den Munitionslagern des Verteidigungsministeriums Russlands verschwunden? Eine beneidenswerte Periodizität von Explosionen, die das Depoteigentum der russischen Armee in der Zeit von 2002 bis 2012 erschütterten – ganze 15 (!!!) Mal, bringt auf den Gedanken, dass dem Kreml diese Ausrüstung für die Organisation von Taschenkriegen in allen ehemaligen UdSSR-Republiken reichen wird.
Die Armee eines beliebigen Staates – wenn gerade kein Putsch vorbereitet wird natürlich – agiert nach dem Willen der politischen Leitung. Und der Föderationsrat Russlands hat seine Erlaubnis für den Einsatz seiner Streitkräfte im Ausland zurückgezogen, die ein paar Monate zuvor erteilt worden war. Und hier kommt die Zeit für ein donnerndes Gelächter. Entsprechend dem Gesetz „Über die Verteidigung“ wird die Entscheidung über den Einsatz der Armee außerhalb der Grenzen Russlands vom… Präsidenten mit Genehmigung des Föderationsrats getroffen. Aber im Grunde bedeuten die Entscheidungen des Föderationsrats nichts, denn bereits 2009 hat der Präsident das Recht auf eine selbständige Beschlussfassung in dieser Frage bekommen. Laut Verordnung des Föderationsrats Nr.456-FR vom 16.12.2009 wurde dem Präsidenten Russlands die Möglichkeit gewährt, Entscheidungen über den Einsatz der Streitkräfte im Ausland persönlich zu treffen.
Und diese ganze Hanswursterei mit den „Erlaubnissen-Widerrufen“ soll die Scheinbarkeit der Existenz irgendeines Gesetzes in Russland erschaffen, das die oberste Staatsgewalt von der Beschlussfassung verbrecherischer Entscheidungen zurückhalten könnte. Wie wir sehen, ist die Armee Russlands mobilisiert und beteiligt sich aktiv an der Aggression gegen einen Nachbarstaat, und russische Diplomaten und die Kremlpropaganda versuchen aus allen Kräften dieses Verbrechen vor den Augen der Weltgemeinschaft zu verstecken, indem sie Mythen über die „Volkswehr“ und „Freiwillige“ erfinden.
Selbstverständlich wird es keinem Spezialisten große Probleme bereiten, die Herkunft und die Quelle der Versorgung von „Rebellen“ festzustellen, die das größte Ballungsgebiet der Ukraine zu kontrollieren fähig sind, zivile Flugzeuge auf einer Höhe von 10 Km abschießen, und eine Panzergruppe in einer Stärke von 700 Einheiten besitzen. Der Zynismus der russischen Führung, die ihre Rolle in diesem Konflikt vehement abstreitet, übersteigt jegliches Maß. Die im Kreml eingenisteten Zwerge sind dermaßen von ihrer nuklearen Straffreiheit überzeugt, dass sie jegliche Verbindung zur Realität verloren haben! Und genau das wird ihnen auch zum Verderben. Was ich auch allen wünsche!
Dieses Material wurde von Al Gri speziell für InformNapalm vorbereitet; übersetzt von Irina Schlegel. Foto: Associated Press. Beim Nachdruck und Verwenden des Materials ist ein Hinweis auf unsere Ressource erforderlich.
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