Titelbild: Der ukrainische Marinesoldat Roman Mokrjak gestern im Lefortowo-Gericht (Foto: Hromadske)
Gestern, am 15. Januar 2019, fällte das Lefortowo-Gericht in Moskau identische Entscheidungen über die illegal in der Straße von Kertsch festgenommenen ukrainischen Marinesoldaten: Ihre Inhaftierung wird für drei Monate verlängert. Allen rechtswidrig inhaftierten ukrainischen Marinesoldaten wird nach Punkt 3 des Artikels 322 des Strafgesetzbuches Russlands „Illegale Überquerung der Staatsgrenze Russlands durch eine Personengruppe unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewaltanwendung“ vorgeworfen.
Über den Verlauf dieser Festnahme, die neun Stunden lang andauerte, und deren anschließendes teuflisches Ende, das die Ukraine dazu bewegt hat, das Kriegsrecht auszurufen, lesen Sie bitte ausführlich in meinem Artikel vom 3. Dezember 2018 „Zum russischen Angriff auf See: Wir fordern die Freilassung der ukrainischen Kriegsgefangenen!“.
Nachfolgend möchte ich Ihnen eine Übersetzung des gestrigen FB-Beitrags von Ilja Nowikow präsentieren, der unsere Jungs vor dem russischen Gericht verteidigt. Er ist ein russischer Anwalt mit ukrainischen Wurzeln, der für seine proukrainische Position bekannt ist und nicht zum ersten Mal ukrainische Politgefangene, die illegal in russischen Gefängnissen festgehalten werden, verteidigt.
“ – Mokrjak, stehen Sie auf. Nennen Sie dem Gericht Ihren Namen.
– Roman Nikolajewitsch Mokrjak.
– Geburtsdatum?
– 25. Juli 1986.
– Geburtsort? … Warum schweigen Sie? Nennen Sie Ihren Geburtsort.
– Der Artikel 17 der Genfer Konvention sieht vor, dass Kriegsgefangene das Recht haben, nichts über sich selbst zu berichten, außer ihrem Namen, Dienstrang, Geburtsdatum und ihrer persönlichen Nummer.
– Unter welcher Adresse sind Sie gemeldet?
– Ich werde Ihnen nicht antworten.
– Gut, verstehe, Sie werden es nicht tun… Semidozki, stehen Sie auf. Nennen Sie dem Gericht Ihren vollständigen Namen.
…
Heute verlängerte das russische Lefortowo-Gericht in einem Fließbandverfahren die Untersuchungshaft gegen die vierundzwanzig am 25. November im Laufe des „Zwischenfalls in der Straße von Kertsch“ festgenommenen ukrainischen Marinesoldaten. Sie wurden in sechs Vierergruppen aufgeteilt (mehr als vier Menschen passen nicht in die Zelle im Gerichtssaal), und diese wurden auf drei Richter aufgeteilt. Die erste Sitzung sollte um 9:30 Uhr morgens beginnen, die zweite um 12 Uhr – es war geplant, bis zum Mittagessen mit der Sache fertig zu sein. Nun, während ich das schreibe, ist es bereits neun Uhr abends, und die letzte Sitzung ist noch immer nicht zu Ende. Was an sich schon eine Vorstellung darüber vermittelt, in was sich ein Gerichtsprozess gegen 24 Menschen verwandeln kann, wenn es tatsächlich dazu kommen sollte.
Die Szene mit der Befragung von Roman Mokrjak war ganz am Anfang der Sitzung, als das Publikum noch nicht aus dem Gerichtssaal entfernt worden war. Nach Roman antworteten alle anderen Marines bei allen Sitzungen das Gleiche. Dies war unser Weg, die Position der Verteidigung anschaulich zu präsentieren. Die heutige Sitzung war der erste öffentliche Auftritt der ukrainischen Marinesoldaten vor dem Publikum nach ihrer Festnahme, und es war schon vorher bekannt, dass der Großteil dieser Sitzung hinter geschlossenen Türen stattfinden wird, darum musste man sich beeilen. Im Publikum befanden sich Diplomaten aus europäischen Botschaften – sie schafften zwei Sachen zu erfahren: Dass die Marinesoldaten fordern, sie als Kriegsgefangene anzuerkennen und keineswegs als Verbrecher zu behandeln, und dass die Ermittlung beim Gericht beantragt hat, den Fall ohne Publikum zu verhandeln, obwohl es in diesem Fall keine Geheimdokumente in den Gerichtsunterlagen gibt.
Diesem letzten Antrag wurde direkt freundlich stattgegeben und den Zuschauern wurde befohlen, sich zu entfernen. Als erstes stellte die Verteidigung einen Antrag auf Veränderung der Gerichtszuständigkeit von dem Lefortowo auf das Moskauer Garnisonsgericht: Die Genfer Konvention sieht vor, dass Fälle von Kriegsgefangenen ausschließlich vor einem Militärgericht verhandelt werden sollten. Drei Richter bei drei verschiedenen Sitzungen entfernten sich daraufhin synchron aus dem Saal für anderthalb Stunden, um diese Entscheidung durchzudenken, kamen dann synchron zurück und verlasen identische Ablehnungen. Dann haben wir auf der gleichen Grundlage gegen das Antragsersuchen der Ermittlungsbehörde über die Verlängerung der Inhaftierung protestiert: Kriegsgefangene dürfen nur in speziell eingerichteten Lagern untergebracht werden, nicht aber unter Haftbedingungen. In einem Lager haben sie das Recht, ihre Uniformen und Abzeichen zu tragen sowie nicht voneinander getrennt zu werden. In der Untersuchungshaft wurden sie nämlich in Häftlingskleidung gekleidet und in verschiedene Zellen gesetzt.
Die Hauptposition der russischen Seite – sowohl der Ermittlungsbehörde und der Staatsanwaltschaft als auch der Richter – ist folgende: „Wenn es keinen Krieg gibt, gibt es auch keine Kriegsgefangenen, das ist ein gewöhnlicher Kriminalfall“. In Wirklichkeit sieht die Genfer Konvention 1949 über den Umgang mit Kriegsgefangenen unmittelbar vor, dass sie „im Fall eines erklärten Krieges oder jeglichen anderen bewaffneten Konflikts“ angewendet werden soll.
Ich habe gegenüber dem Richter sogar die höchste Errungenschaft des grenzdienstlichen wissenschaftlichen Gedankens zitiert: das „Wörterbuch des Grenzdienstes“, das der FSB 2002 herausgegeben hatte (wenn schon von der russischen Seite gerade die Grenzbeamten beteiligt waren). „Ein bewaffneter Konflikt bedeutet … verschiedene militärische Zwischenfälle, militärische Aktionen und sonstige bewaffnete Zusammenstöße eines unbedeutenden Ausmaßes (niedriger Intensität) unter Einsatz von regulären Streitkräften… Bei einem bewaffneten Konflikt gehen die Staaten nicht in einen besonderen Zustand über, der als Krieg definiert wird…“ – erklärt uns das Wörterbuch ex cathedra. Danach lasen wir aus den Fallunterlagen die Dienstmeldung des Kommandeurs des Schiffs „Isumrud“ namens Schipizin: „Um 20 Uhr 54 Minuten des 25. November 2018 wurde vom Leiter der FSB-Küstenwache Russlands, Admiral G.N.Medwedew, die Erlaubnis erhalten, das Vernichtungsfeuer zu eröffnen. Um 20 Uhr 55 Minuten des 25. November 2018 führten wir das Vernichtungsfeuer“.
Diese drei Zitate – aus der Konvention, aus dem Wörterbuch und aus dem Bericht des Kapitäns Schipizin – haben sich für das Gericht nicht zu einem Ganzen zusammenfügen können. Ja, sie führten das Vernichtungsfeuer direkt nach dem Befehl des Admirals aus, ja, auf die ukrainischen Schiffe und Marinesoldaten, aber was hat denn ein bewaffneter Konflikt und die Genfer Konvention damit zu tun? Rein gar nichts.
So, ich habe fertiggeschrieben und schaute in den Anwalt-Chat. Es ist 21:20 Uhr, die letzte Vierergruppe wird noch angehört. The longest day and the bridge too far, so ein Kino haben wir hier.
Ich überlege mir, morgen die FAQs für den Kertsch-Fall zu veröffentlichen, denn viele Journalisten stellen die gleichen Fragen. Sie können Ihre Fragen auch in den Kommentaren unter diesem Beitrag hinterlassen – ich werde versuchen, alles maximal miteinzubeziehen. Für das Foto bedanke ich mich bei Hromadske“.
Die Verteidigung erklärte gegenüber dem Gericht, dass russische Behörden laut mehrerer Vorschriften der Genfer Konvention von 1949 keine legalen Gründe haben, Kriegsgefangene in Haft zu halten, und die Normen der Genfer Konvention Priorität vor den Normen der nationalen Gesetzgebung entsprechend Teil 4 des Artikels 15 der Verfassung Russlands genießen. Jegliches weiteres Festhalten von Kriegsgefangenen in Untersuchungshaft ist eine fortdauernde Verletzung der Konvention. Trotz aller Argumente der Verteidigung haben die Richter dem Antrag der Ermittlungsbehörde stattgegeben und verlängerten die Untersuchungshaftdauer der ukrainischen Marinesoldaten um drei Monate.
Man sollte erwähnen, dass alle Gerichtsverhandlungen hinter geschlossenen Türen stattfanden – nach Meinung der Anwälte hat das Gericht das Publikum ohne vorliegende Gründe von den Verhandlungen ausgeschlossen. Eine Expertengruppe aus der Initiative „Krimer Prozess“ kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Geschlossenheit der Gerichtsverhandlungen die internationalen Standards eines Zugangs zu einem fairen Gerichtsverfahren verletzt, das durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird.
Es fällt mir leider schwer, sich nach den fünf Jahren darüber zu wundern, dass Russland ein weiteres Mal jegliche internationale Rechte, Abkommen und Konventionen verletzt – das tut es ungeniert seit Jahren, denn der Widerstand, den ihm die internationale Weltgemeinschaft deswegen leistet, ist noch immer nicht ausreichend…
WIR WOLLEN UNSERE JUNGS ZURÜCK!
Dieser Artikel wurde von Irina Schlegel exklusiv für InformNapalmDeutsch verfasst; korrigiert von Klaus H. Walter.
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