Unser InformNapalmTeam hat eine Analyse der ausländischen Publikationen und Auftritte über den Krieg im Donbas durchgeführt und festgestellt, dass in den ausländischen Medien auf jedwede Art und Weise vermieden wird, den Begriff „Terroristen“ in Bezug auf die Banden zu verwenden, die im Namen der „DVR“ und „LVR“ agieren. Obwohl in der Ukraine seit sechs Monaten die ATO läuft (ANTITERRORISTISCHE OPERATION), reden ausländische Politiker und Kommentatoren bescheiden von Volkswehr, Separatisten und Aufständischen…
Juristen konnten uns den Grund dieser Selektivität deutlich machen: Für eine Terrorismusanklage müssen die „DVR“ und „LVR“ auf offiziellem Niveau als terroristische Organisationen anerkannt werden. Von ukrainischer Seite ist die Situation um diese Anerkennung der Fakten äußerst verworren, und die Weltgemeinschaft hat noch gar keine Schritte in dieser Richtung unternommen. Eine Terrorismusanklage ist eine sehr ernste Sache. Im Unterschied zu Separatisten ist es ungebräuchlich, sich mit den Terroristen an einen Tisch zu setzen, darum muss die Weltgemeinschaft gegen Terroristen hart und gemeinsam vorgehen. Eine Organisation als terroristisch anzuerkennen bedeutet, sich von der Haltung eines unbeteiligten Beobachters zu lösen, und einen Teil der Verantwortung für die Ausmerzung dieses Übels zu übernehmen.
Die Weltgemeinschaft hat es auch darum nicht eilig, die „DVR/LVR“ als terroristische Organisationen anzuerkennen, weil es zu der logischen Schlussfolgerung führen würde, das Russland Putins als Sponsor des internationalen Terrorismus anzuerkennen. Natürlich ist es einfacher, die Augen vor den offensichtlichen Fakten weiterhin zu verschließen und die Dinge beim Namen nicht zu nennen. Aber genau das ist die Gefahr des internationalen Terrorismus: dass man sich durch „Übersehen“ nicht davon abschirmen kann. Die Geschichten mit der Boeing-777 und dem Honorarkonsul von Litauen sind markante Beispiele dafür.
Die Ukraine braucht die internationale Anerkennung der selbsternannten „Donbas-Republiken“ als Terrororganisationen, denn das wird den Isolationsgrad der Banditen ansteigen lassen und zur wirksameren Hilfeleistung für die Ukraine beitragen. Für den 23. September 2014 ist die Begutachtung dieser Frage in der EU wohl geplant. Unabhängig vom Resultat müssen wir auf alle möglichen Arten und wo es nur möglich ist lobbyieren, dass die „DVR“ und die „LVR“ als terroristische Organisationen anerkannt werden. Dafür muss man verstehen, wer und wie so eine Anerkennung vornimmt.
Am einfachsten sieht die Situation auf dieser Ebene in einzelnen Staaten aus, die offizielle Listen terroristischer Organisationen führen. Zum Beispiel beschäftigt sich in der USA das Außenministerium damit, und das Eintragungsverfahren neuer Positionen in diese Liste ist relativ einfach. Man braucht dafür nur, dass der Kongress gegen eine entsprechende Entscheidung des Außenministers und des Generalstaatsanwalts nichts einzuwenden hat. Ähnlich sieht die Lage in Großbritannien, Kanada und Australien aus. Schwieriger ist es mit den internationalen Organisationen, denn hier braucht man eine einstimmige Zustimmung der jeweiligen Länder. Im Falle der EU wird die Entscheidung vom EU-Ministerrat (RAA oder RAB) getroffen. Von den 28 Staaten kann jeder beliebige den Vorschlag blockieren. In der UNO muss eine abgestimmte Entscheidung der 15 Mitglieder des Sicherheitsrats vorliegen (man sollte dabei nicht vergessen, dass Russland hier permanentes Mitglied ist).
Nicht einfach ist es zu verstehen, an welchem Punkt sich die Terrorismusanklage in der Ukraine selbst befindet. Rechtsgrundlage hier ist der Artikel 258 des Strafgesetzbuches und das Gesetz „Über den Kampf gegen den Terrorismus“. Darin wird der Begriff „terroristische Organisation“ erwähnt, und auch die Verantwortung für seine Bildung ist vorausgesetzt. Es gibt kein Wort weder über eine Liste der terroristischen Organisationen noch über die Mechanismen ihrer Anerkennung (außer einer unmittelbaren Anklage von Personen, die sich an ihrer Bildung beteiligt haben). Die antiterroristische Operation wurde durch einen Erlass des damals amtierenden Präsidenten Turtschinow (entsprechend der Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats der Ukraine) am 13-14. April 2014 ausgerufen. Am 16. Mai hat die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ein vorgerichtliches Verfahren eingeleitet, das die Aktivitäten der Leiter der selbsternannten „Republiken“, die Anzeichen der Bildung von terroristischen Organisationen aufweisen, überprüft. Das ist ebenjene „Anerkennung“ durch die ukrainische Seite. Soweit wir wissen, gab es noch keine einzige Gerichtsentscheidung mit einem Strafurteil für die Bildung der „DVR/LVR“ als terroristischer Organisationen durch Einzelpersonen. Wie soll man da noch über die gerichtliche Anerkennung dieser Formationen als terroristisch im Ganzen sprechen! Obwohl es durchaus politische Erklärungen gibt, zum Beispiel die Werchowna Rada-Resolution „Über den tragischen Tod von Menschen infolge eines terroristischen Aktes über dem Territorium der Ukraine“ vom 22. Juli. Aber erstens handelt es sich dabei nicht um ein Gesetz, und zweitens genügen hier die politischen Erklärungen nicht – es muss eine genaue juristische Bewertung (!!!) durch die ukrainische Seite geben.
Wir müssen mit uns anfangen, sonst ist es töricht, etwas von ausländischen Partnern zu fordern. Lasst uns zusammen überlegen, wie wir diesen einfachen Gedanken am ehesten unserer Regierung beibringen können, damit man diese Frage auf der Welttribune auch offen stellen darf!
Wir fordern alle Journalistenkollegen, alle Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Aktivisten, Volontäre, Politiker und alle, alle Bürger der Ukraine dazu auf, sich an der Weiterverbreitung dieser Information und an diesbezüglicher Lobbyarbeit auf der Ebene der entsprechenden Entschlussfassungen zu beteiligen.
Gemeinsam werden wir siegen!
Quelle: Roman Burko für InformNapalm; übersetzt von Irina Schlegel
2 Responses to “Eine gesellschaftliche Initiative: Die Anerkennung der „DVR/LVR“ als Terrororganisationen”
22/09/2014
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