ein Artikel von Maxim Solopow, rbc.ru
Bürgerrechtler registrieren ein Anwachsen der Beschwerden von Wehrdienstpflichtigen, die dazu überredet werden, Verträge mit nachfolgender Entsendung ins Rostower Gebiet zu unterschreiben. Wenn sie versuchen, diese Verträge aufzulösen, wird auf sie Druck ausgeübt, sie fürchten sich aber davor, zur Grenze mit der Ukraine entsendet zu werden.
Zwei am Ende 2014 aus einer Dienstreise ins Rostower Gebiet zurückgekommene Militärangehörige des 7. Militärstützpunktes des Verteidigungsministeriums Russlands, der sich in Abchasien befindet (ehemalige 131. Maykop-Brigade), wandten sich an den Militärstaatsanwalt des südlichen Militärbezirks mit dem Gesuch, ihnen bei der Auflösung ihrer Verträge Hilfe zu erweisen (die Kopie dieses Antrags steht RBC zur Verfügung).
Ihren Dienst wollen sie nach jener Dienstreise nicht mehr fortsetzen, erzählten die Soldaten gegenüber RBC, die ihre Nachnamen nicht zu nennen gebeten haben. Als sie zum Stützpunkt zurückkehrten, sind sie bis Mitte Februar in Urlaub gegangen, aus welchem sie auch nicht zurückzukommen beabsichtigen. Nun, ihrer Behauptung nach, drohen die Kommandeure ihren Eltern mit einer Strafanzeige wegen Fahnenflucht. Ein Korrespondent des RBC traf sich mit den zwei Soldaten in einer Stadt im Süden Russlands, wohin sie aus Abchasien angereist sind. Den wahren Ort ihres Aufenthalts verheimlichen sie vor ihrem Kommando, in Erwartung der Reaktion der Staatsanwaltschaft. Die jungen Männer wurden im Dezember 2013 zum Wehrdienst einberufen. Im August letzten Jahres hat der Kommandeur der Artilleriedivision, ihren Worten nach, sie zusammen mit anderen Wehrpflichtigen aus der Raketenbatterie (in der Bewaffnung dieser befinden sich Raketenwerfersysteme „GRAD“) dazu überredet, Zweijahresverträge zu unterschreiben.
Dabei hat der Kommandeur mündlich versprochen, dass sie, wie vorgesehen, im Dezember 2014 aus dem Dienst entlassen werden, und dass die Tatsache, dass der Vertrag erst in 2016 ausläuft, eine reine Formalität sei. Sie würden zu Manövern auf die Krim geschickt, und nach der Rückkehr würden sie im Dezember problemlos kündigen können, wobei sie die den Zeitsoldaten zustehenden Auszahlungen für die Dauer der Übungen trotzdem bekommen würden.
Nun behaupten die Soldaten, dass die Verträge mit ihnen auf widerrechtliche Weise abgeschlossen worden seien. „Vor dem Vertragsabschluss hatten wir weder Tests zur Sportausbildung, noch eine zusätzliche medizinische Untersuchung. Lohn hat man uns seit dem Vertragsabschluss nicht gezahlt. Im Grunde sind wir Wehrpflichtige geblieben,“- erzählt einer der RBC-Gesprächspartner.
Anstatt der Krim verbrachten die Soldaten mehrere Monate im Rostower Gebiet. Worin die Notwendigkeit ihres Aufenthalts in dieser Region bestand, haben die Artilleristen nicht erzählt. „Wir haben Dokumente über Schweigepflicht unterschrieben,“- betonen die Soldaten.
Aber RBC ist es gelungen, Photos der Soldaten und Kommandeure der 7. Raketenbrigade zu finden, die in den russischen sozialen Netzwerken von den Freiwilligen des InformNapalmTeams erfasst wurden. Auf diesen posieren die Artilleristen und ihre Kommandeure vor GRAD-Raketenwerfern mit entsprechender Munition an der Grenze zur Ukraine (den Geotags zufolge). Unter diesen Militärangehörigen sind auch die beiden Gesprächspartner von RBC (Anm.d.Red.: Es geht um diesen Artikel).
Die Photos sind mit Anfang November 2014 datiert. Zwei Monate zuvor ist an der Grenze zur Ukraine ein Zeitsoldat aus dem Astrachaner Gebiet, der im 7.Stützpunkt gedient hatte, Anatoly Terechow, gestorben. Als Erster berichtete darüber ein Experte des Soldatenmütter-Komitees, Anatoly Salin, lokale Medien haben seine Information später bestätigt.
Nun hat die Bezirksstaatsanwaltschaft die Anträge der beiden Soldaten aus dem 7. Stützpunkt auf eine Vertragsauflösung an die Standort Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wie dem RBC die verantwortliche Sekretärin vom Verband des Soldatenmütterkomitees, Walentina Melnikowa, mitteilte.
In der Staatsanwaltschaft selbst hat man diese Information nicht operativ kommentieren können.
Strittige Verträge
Die Nötigung zum Abschluss eines Zweijahresvertrags zwecks Entsendung zu Manövern ins Rostower Gebiet mit einem gleichzeitigen informellen Versprechen einer vorzeitigen Entlassung (das nicht immer erfüllt wird) findet auch in anderen Einheiten der permanenten Kampfbereitschaft statt, berichten die Organisationen der Soldatenmütter aus anderen Regionen.
„Meinem Sohn hat man erklärt, dass der Vertrag eine reine Formalität sei. Man braucht diesen, weil die Wehrpflichtigen nur für eine Zeitdauer von einem Monat zu Übungen geschickt werden dürfen, und im Rostower Gebiet sind aber drei Monate gefordert.“- erklärte gegenüber RBC der Vater eines Militärangehörigen der 138. motorisierten Schützenbrigade, die im Leningrader Gebiet stationiert ist.
Man hat seinem Sohn nicht nur mündlich versprochen, ihn rechtzeitig zu entlassen, sobald seine Wehrdienstpflicht abgelaufen sei, sondern ihm auch eine entsprechende Bescheinigung gegeben. Die gleiche Bescheinigung hat auch sein Dienstkollege bekommen: „Das Kommando des Truppenteils verpflichtet sich, den Militärangehörigen, der einen Zweijahresvertrag abgeschlossen hat, zum Zeitpunkt der Erfüllung der aktiven Wehrpflicht auf eigenen Wunsch zu entlassen“ (Die Kopie dieser Bescheinigung mit einer Unterschrift des Stabsleiters liegt dem RBC vor).
Der Vorsitzende des Militärkollegiums der Rechtsanwälte, Wladimir Trignin, sieht keinen Unterschied zwischen den Wehrdienstpflichtigen und den Zeitsoldaten bezüglich der Teilnahme an den Übungen. „In eine Konfliktzone können sowohl Wehrpflichtige (wenn sie nicht weniger als 4 Monate im Dienst sind), als auch Zeitsoldaten entsendet werden,“ – erklärt der Experte.
„Höchstwahrscheinlich müssen einzelne Kommandeure die Einheit mit Zeitsoldaten komplettieren und haben nicht genug Interessenten. Mit den Wehrpflichtigen ist es bequem, einen Vertrag abzuschliessen, denn nach Ablauf von drei Monaten hat er den Ausbildungsteil faktisch schon hinter sich: er weiss, wie man mit Waffen umgeht und beherrscht die Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung,“- stellt Trignin fest.
Was die Versprechungen und Bescheinigungen des Kommandos angeht, so sind sie, nach Meinung des Rechtsanwalts, bedeutungslos bei einem Versuch, den Vertrag anzufechten. Im Garnisonsgericht, an das man sich wenden soll, können zu einem Argument entweder die Angaben zur Nötigung zu einem Vertragsabschluss oder aber die Abwesenheit von Auszahlungen der Löhne werden, präzisiert Trignin.
„Aber zum Schlüsselargument fürs Gericht wird die Unterschrift im Vertrag,“- sagt der Rechtsanwalt. Entsprechend der „Richtlinie zur Dienstlaufbahnordnung“ und dem Föderalen Gesetz „Über die Wehrpflicht“ gilt ein Vertrag als gültig nach seiner Unterzeichnung durch beide Seiten: durch den Soldaten und den beauftragten Kommandeur der Einheit.
Geografie der Beschwerden
Indem das Kommando die Verträge im Garnison abschliesst, verstösst es aber doch gegen die Anordnung des Verteidigungsministers „Über die Zulassung der temporären Rahmenrichtlinie zum Auswahlverfahren für den Militärdienst nach Vertrag“, beharrt die Vorsitzende des Nischni Nowgorod Soldatenmütterkomitees Natalja Schukowa.
Ihrer Aussage nach, müssen entsprechend dieser Anordnung die an einem Dienst als Zeitsoldat Interessierten erst ein Projekt des Vertrages unterschreiben, das zur Vorbereitung für den Befehl zum Inkrafttreten des Vertrages dient. An sie wenden sich seit April letzten Jahres die Eltern der Soldaten mit ähnlichen Geschichten. Sie wiederum wendet sich an die Militärstaatsanwaltschaft und die übergeordnete Führung.
Entsprechend dem Auszug aus dem Antragsbuch der Militärangehörigen ist Schukowa gelungen, 18 Wehrpflichtigen zu helfen. Unter ihnen sind Nischni Nowgorod-Gebürtige aus der 9. Wislenski motorisierten Schützenbrigade und der 6. Panzerbrigade aus Mulino.
Gründe zur Sorge haben die Eltern sehr wohl, findet Schukowa. Es sind Fälle von Toden unter den Zeitsoldaten der 9. Brigade während der Durchführung von diesen Übungen bekannt, zum Beispiel von Armen Dawojan und Alexander Woronow. Auch wurde der Fall eines gemeinen Soldaten derselben Brigade bekannt, Petr Chochlow, der während seines Wehrdienstes in 2014 einen Zeitdienstvertrag unterschrieben hatte und später von den ukrainischen Militärs in Gefangenschaft genommen worden ist.
Im Herbst wurde Chochlow gegen ukrainische Gefangene ausgetauscht und an die „Volkswehr“ übergeben. Näheres zu diesen Fällen berichtete RBC im Oktober. Am 26. Oktober hat Schukowa ein Ersuchen an die Staatsanwaltschaft geschickt, zur Situation mit den zwei Hochschulabsolventen, die im November 2014 anstatt eines Wehrdienstes gleich dazu überredet wurden, einen Zweijahresvertrag zu unterschreiben.
Im Endeffekt wurden sie statt des Ausbildungstruppenteils in die 6. Panzerbrigade eingeteilt – den Truppenteil der permanenten Kampfbereitschaft, wo die Unterführer den gestrigen Studenten gleich die „baldige Entsendung in die Ukraine“ versprachen.
Nach Einmischung der Eltern und Bürgerrechtler blieben die beiden im Truppenteil, es läuft eine Untersuchung unter Teilnahme des oberen Kommandos, sagt Schukowa.
Den Soldatenmüttern ist es auch gelungen, eine Verkündung des Hinweises der Garnisonsstaatsanwaltschaft an das Kommando der 36. Borsinski Brigade in Transbaikalien (Das Dokument liegt RBC vor) durchzusetzen, für die nicht termingerechte Entlassung von fünf Militärangehörigen.
Sie leisteten ein halbes Jahr lang, bis zum Sommer 2014, ihren Grundwehrdienst, woraufhin sie zur Unterzeichnung desselben Zweijahresvertrags überredet wurden, wobei ihnen versprochen wurde, dass man sie schon im November aus dem Dienst entlassen würde.
Sie wurden aber im Truppenteil aufgehalten. Die Staatsanwaltschaft erkannte sie zwar als Wehrdienstpflichtige an, die einer Demobilisierung im November unterliegen. Gleichzeitig fand die Staatsanwaltschaft aber keine Verstösse im Akt des Vertragsabschlusses selbst. Mehrere solche Ersuche wurden in der Organisation „Soldatenmütter von Sankt Petersburg“ registriert, erzählt ihr Pressesekretär Alexander Peredruk. Abgeordneter der gesetzgebenden Verwaltung von Sankt-Petersburg, Boris Wischnewski, bat die Bezirksmilitärstaatsanwaltschaft um Nachprüfung, ob die Wehrdienstpflichtigen nicht in die Ukraine geschickt werden.
Peredruk erzählte RBC-Journalisten auch über die Situation mit dem aus dem Permer Gebiet einberufenen Soldat des 51. Tula-Regiments der Luftlandetruppen, den man im August 2014 dazu nötigte, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. In der Mitteilung auf der Website des Perm Bürgerbeauftragten steht, dass den Bürgerrechtlern gelungen ist, beim Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Anerkennung der Unrechtmässigkeit der Vorgehensweise vom Kommando durchzusetzen.
Gesuche um Hilfe gehen auch von Vertragsunterzeichnern – Wehrdienstpflichtigen aus der 200. motorisierten Schützenbrigade (Stationierungsort: Dorf Petschenga) bei der Murmansker Bürgerrechtlerin Irina Pajkatschewa ein. Ihren Worten nach, geht es auch um die aus dem Rostower Gebiet zurückgekehrten Militärangehörigen, die sich darum bemühen, den Vertrag aufzulösen.
Lokale Überspitzungen
Im Pressedienst des Verteidigungsministeriums Russlands wurde uns versprochen, zu gesetzlich dafür gegebener Zeit auf eine offizielle Anfrage von RBC zu den Fällen von Druckausübung auf die Wehrpflichtigen zwecks ihrer Absendung ins Rostower Gebiet zu antworten.
Dabei hat man uns im Pressedienst auf die mehrmaligen offiziellen Dementi der Anwesenheit von russischen Militärangehörigen auf dem Territorium der Ukraine aufmerksam gemacht.
„Im Fall von möglicher Druckausübung auf die Wehrpflichtigen beim Vertragsabschluss liegen höchstwahrscheinlich „lokale Überspitzungen“ oder sogar Falschmeldungen der Soldaten, ihrer Eltern und Bürgerrechtler vor, die persönliche Ziele verfolgen,“ – erklärte die Quelle von RBC im Verteidigungsministerium.
In der Armee ist man ausschliesslich an einer freiwilligen Entscheidung über den Dienstantritt nach Vertrag interessiert, beharrt unser Gesprächspartner. Im Fall der möglichen Verstösse beim Vertragsabschluss müssen sich die Militärangehörigen an die Militärstaatsanwaltschaft wenden, betonte unser Gesprächspartner. Melnikowa ist es gelungen, eine Antwort auf die Anfrage mit der Beschreibung eines solchen Falls vom Vorsitzenden der Personalhauptverwaltung des Verteidigungsministeriums Wiktor Goremykin zu bekommen:
„Die Kommandeure der Truppenteile haben keine Befugnisse zur Aufnahme von Militärangehörigen, die einen Grundwehrdienst leisten, in einen Militärdienst nach einem Vertrag. Alle Vorkehrungen werden durch Annahmestellen für einen Militärdienst nach Vertrag bei den Militärkommissariaten getroffen,“- steht in der Erklärung von Goremykin, die mit dem 16. September datiert ist.
„Die Kommandeure von Truppenteilen haben einfach nicht ausreichend Zeitsoldaten für eine Rotation der Rostower Gruppierung der Streitkräfte,“ – erklärt Melnikowa den Verstoss gegen die vorgeschriebene Prozedur. „Ich denke, sie versuchen der Forderung nachzugehen, dass an dieser Geheimoperation nur Zeitsoldaten teilnehmen dürfen,“- sagt die Bürgerrechtlerin.
In den Truppenteilen könnte tatsächlich ein Mangel an Zeitsoldaten entstanden sein, stimmt ihr der Wehrexperte Alexander Golz zu. „Im Prozess der Armeereform existierte die Absicht 10-15 Einheiten der permanenten Kampfbereitschaft aufzustellen, die hauptsächlich mit Zeitsoldaten komplettiert sind,“- sagt Golz: „Diese Kräfte erlaubten es, einen schnellen Sieg über jeden Gegner im Raum der GUS zu erlangen, aber sie sind für raschlebige Konflikte ausgebildet, zum Beispiel die Abwehr eines Taliban-Angriffes auf Mittelasien. Probleme sind entstanden, als sich die laufende Operation im Rostower Gebiet auf fast ein halbes Jahr erstreckte und eine reguläre Rotation erforderte.“
Der Experte schliess die Möglichkeit einer Reduzierung der Anzahl von Interessenten an einem Vertragsdienst nach der Erscheinung von Berichten zu Beerdigungen von Zeitsoldaten-Urlaubern in verschiedenen Regionen nicht ausgeschlossen.
Quelle: Maxim Solopow in rbc.ru; übersetzt von Irina Schlegel
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8 Responses to “Dienst wider Willen: wie Wehrpflichtigen ein Vertrag und eine Reise nach Rostow aufgedrängt werden”
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