Diese Publikation enthüllt die Einzelheiten des juristischen „Trollings“ russischer Verteidigungs- und Sicherheitsbehörden durch den ukrainischen Hackaktivisten Sean Townsend (Ruh8) mithilfe von Informationen, an die er durch das Hacken des Email-Accounts eines Matrosen aus der Militäreinheit 74777 Yuri Popow Sergejewitsch gelangte, der an den Kampfhandlungen im Donbass in den Reihen der illegalen bewaffneten Formationen „Sparta“ und „Pjatnaschka“ teilnahm und dabei Gehalt vom russischen Verteidigungsministerium erhielt. Vor dem Lesen empfehlen wir ausdrücklich sich mit der Untersuchung „Gekapertes E-Mail-Account eines russischen Matrosen der Nordflotte RF enthält Bestätigungen für seine Beteiligung am Krieg im Donbass“ bekannt zu machen. Die Autorenstilistik des Textes wird bewahrt.
Wir wenden uns an die Generalstaatsanwaltschaft und melden in wenigen Worten, dass das russische Verteidigungsministerium die im 59-FZ verankerten Fristen überschreitet (zusammen mit Angaben über das Schreiben, der Nummern, der Daten, den Namen und den Dienstbezeichnungen), worüber wir auf der Stelle das Verteidigungsministerium in Kenntnis setzen.
„Genau das habe ich mir gedacht, – sagt ihnen Trurl. – Das, meine Lieben, war eine recht einfache Sache: Wie ES das erste Papier annahm und im Buch unterzeichnete, so ist es auch hineingeschlittert. Ich habe eine besondere Maschine eingesetzt, über das große B; da seitdem der Weltraum existiert, noch nie einer mit ihr fertig wurde!“
Nachdem ich den Abrechnungsbogen von dem russischen Verteidigungsministerium und den Fragebogen von der Union der Freiwilligen vom Donbass des russischen Militärangehörigen Popow Y. S. erhielt, entschied ich mich herauszufinden, was die Russische Föderation darüber denkt. Ich ging den offiziellen Weg. Denn in der Steuerung der Maschine über das große B (Bürokratie, falls es jemand nicht verstanden hat) gibt es kleine Feinheiten, über die wir auch sprechen werden.
Auf gar keinen Fall sollte man sich im berühmten Abbild von Ilja Repin darstellen und Putin Schreiben verfassen à la: „Du, Huilo, russischer Teufel und Sohn und Bruder des verfluchten Satans…“. Auf derartige Briefe muss, sich gänzlich auf das föderale Gesetz 59-FZ stützend, überhaupt nicht geantwortet werden. Mit erhabener Entrüstung volle Famosschriften bringen auch nichts – die Behörde wird antworten, dass politische Entscheidungen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und schickt euch zu dem sprechenden Pferd Lawrow oder zum Teufel. Wir wählen den Empfänger richtig aus.
Es dreht sich um einen Militärangehörigen, deshalb schrieb ich dem Verteidigungsminister Schoigu S. K., und da es sich um eine Grenzüberschreitung und die Beteiligung in einer illegalen bewaffneten Formation handelt, habe ich in die Kopie den Leiter des FSB Bortnikow A. W. hinzugefügt. Der Grund des Schreibens sollte in wenigen Worten gefasst und am Anfang des Briefes aufgeführt sein: „Herr Minister, Herr Direktor, ich bitte sie, ihre Aufmerksamkeit auf einen eklatanten Fall von Fahnenflucht zu richten.“ Weiter folgen Fakten, und dann werden Dokumente als Anlage eingefügt. Wir gehen in den Internet-Raum und senden es ab.
Das funktioniert. Und obwohl der FSB nicht reagiert hat, schluckte das Verteidigungsministerium freudig den Köder und brachte die Sache ins Rollen. Am Wahrheitsgehalt der Fakten zweifelte niemand und sie begannen ihre Zeit zu vergeuden: Der stellvertretende Kommandeur des Föderationsrates der Russischen Föderation der Landstreitkräfte und Küstentruppen Oberst Beleseko, der stellvertretende Kommandeur des Föderationsrates der Russischen Föderation für die Arbeit mit dem Mannschaftsbestand Konteradmiral Minakow, der Leiter der FSB-Verwaltung in Fragen des Föderationsrat Generalmajor Matweew. Könnt ihr euch vorstellen, welche Prügel die Armee-Vertikale von dem Konteradmiral und dem Generalmajor beziehen könnte? Von dem einfachen Soldaten bis einschließlich dem Oberst. Der Streich ist gelungen.
Die vorgesehenen 30 Tage sind am 1. Oktober abgelaufen, eine Antwort gibt es jedoch nicht. Nach der Veröffentlichung von InformNapalm ist man sogar im russischen Verteidigungsministerium drauf gekommen, dass das die reinste Verarsche war. Macht nichts.
Und endlich kommt die Antwort: „Während der Prüfung der Anfrage wurde festgestellt, dass die von Ihnen angeforderten Informationen der Geheimhaltung unterliegen“.
„Na und? – werdet ihr fragen. – Eine gewöhnliche bürokratische Ausrede!“ Und ihr werdet euch irren.
Wenn die Faktenlage im Schreiben nicht gestimmt hätte, würden die hochrangigen Beamten des Verteidigungsministeriums und des FSB darauf verweisen und weiterhin Kaffee mit Cognac trinken. Und das bedeutet, dass es den Matrosen Popow Y. S. gibt. Er dient in der Militäreinheit 74777 am Rand der bewohnten Welt und bezieht dort Gehalt. Popow Y. S. hat tatsächlich im Donbass in der Militäreinheit 08806 („Sparta“) gekämpft. Er hat nicht gekündigt und wurde auch nicht fahnenflüchtig (wie ich in dem Schreiben postulierte) – im ersten Fall hätte man mir geantwortet, dass dieser Militärangehöriger nicht mehr in den Reihen der Russischen Streitkräften dient, und im zweiten hätten sie gesagt, dass Maßnahmen ergriffen wurden und die Information aus Gründen der Geheimhaltung nicht ausgebreitet werden. Doch in der Antwort – ein „Geheimhaltungsvermerk“. Und weiter?
Schlussfolgerung. Es existiert eine geheime Anordnung (in der Armee wird nichts ohne Befehl gemacht) über die Entsendung von Militärangehörigen der Russischen Föderation für den Dienst in den „Militäreinheiten“ der Kämpfer im Donbass. Angesichts des Maßstabs und der Geografie des Unternehmens, konnte eine derartige Anordnung nur von dem Obersten Befehlshaber der Russischen Föderation W. W. Putin unterzeichnet worden sein. Bingo! Ich erfuhr alles was ich wollte und bekam hierfür eine Bescheinigung von dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Vielen Dank für den Service. P. S. Das Dokument füge ich bei. Er könnte noch nützlich sein. Für Den Haag.
Material zum Thema:
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Dieses Material wurde von Sean Townsend exklusiv für InformNapalm vorbereitet; übersetzt von Kateryna Matey. Beim Nachdruck und Verwenden des Materials ist ein Hinweis auf unsere Ressource erforderlich.
CC BY 4.0
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